Ein Darlehensvertrag gehört nicht unbedingt zu den kompliziertesten Verträgen im Finanzbereich. Dennoch steckt gerade bei dem vermeintlich Leichten die Tücke gerne im Detail.
Aber auf was sollten Verbraucher achten, bevor sie einen Vertrag unterschreiben? Dieser Artikel schaut sich das einmal an.
Auf die Zinsen achten
Das Augenmerk auf den Zins steht natürlich an erster Stelle und entscheidet mit darüber, ob überhaupt ein Darlehensvertrag eingegangen wird. Grundsätzlich gilt hier:
- Vergleichen – Kreditvergleiche helfen dabei, günstige Kredite zu finden. Natürlich sind die ausgewiesenen Angebotszinsen nur eben diese: Angebotszinsen. Viel wichtiger ist es, die genauen Angaben zu checken:
- Repräsentatives Beispiel – Dieses ist gesetzlich geregelt, sodass es auf zwei Drittel all derer zutreffen muss, an die ein Kredit gerichtet ist. Das schließt natürlich nicht aus, dass man selbst nicht unter die Mehrheit fällt.
- Zinsspanne – Sie verrät, wie niedrig der Zins im besten und wie hoch er im schlechtesten Fall ist. Wer sich realistisch einschätzt, der kann nun gut ahnen, in welchem Zinsbereich sich das Angebot bewegen wird.
- Kreditangebot – Erst an diesem Punkt wird der tatsächliche Darlehenszins sichtbar. Verbraucher müssen eine Kreditanfrage stellen und erhalten schließlich ihr persönliches Angebot.
Beim Abschluss ein Darlehensvertrags sind die Zinsen natürlich ebenfalls wichtig. Vor allem muss hier darauf geachtet werden, dass die Zinsen aus dem Angebot auch in den Vertrag übernommen wurden. Fehler können immer mal geschehen, sodass der Zinssatz stets kontrolliert werden muss. Wer das nicht macht, der zahlt am Ende mitunter drauf.
Leistungen mit aufnehmen
Rund um ein Darlehen wird häufig verhandelt. Es werden Zusicherungen gegeben, Absprachen getroffen und vieles mehr. Letztendlich gilt aber, dass nur die Leistungen rechtssicher gültig sind, die auch im Vertrag stehen. Daher sollte der Vertrag explizite Passagen zu den folgenden Themen beinhalten:
- Sondertilgungen – Wie häufig, in welcher Höhe und wann sind sie kostenfrei? Gibt es Einschränkungen – beispielsweise, dass jährlich nur Sondertilgungen in der Höhe von zwei Monatsraten kostenfrei sind? Auch solche Bedingungen müssen aufgeführt sein. Dasselbe gilt für die vorzeitige Ablöse, also frühe Rückzahlung des Kredits. Immer mehr Banken gehen hin und bieten sie kostenfrei an, doch muss dies vertraglich festgehalten sein.
- Ratenanpassungen – Ist es möglich, im Laufe der Kreditlaufzeit die Raten anzupassen, so muss die Leistung im Vertrag stehen. Auch in diesem Fall sind die Bedingungen und Ausschlüsse wichtig.
- Ratenpausen – Die Sicherheitsleistung sollte mit allen Regeln, Folgen und Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden. Insbesondere die maximale Dauer der Ratenpause und deren Auswirkungen auf den Kredit (Laufzeitverlängerung oder höhere Raten) sind wichtige Vertragsbestandteile.
- Laufzeit – Auch sie gehört in einen Darlehensvertrag mit hinein.
Ein anderes Thema sind besondere Vereinbarungen. Einige Kreditnehmer wünschen, dass die monatliche Rate in der Monatsmitte und nicht zum Monatsbeginn abgebucht wird. Da diese Regelung eher zu den Sonderfällen gehört, gilt sie als fester Bestandteil des Kreditvertrags.
Handelt es sich um besondere Darlehensformen, wie beispielsweise die Ballonfinanzierung oder die Drei-Wege-Finanzierung, so müssen die weiteren Kreditregelungen wiederum im Darlehensvertrag zu finden sein. Insbesondere bei der Drei-Wege-Finanzierung von Autos ist schon bei Darlehensbeginn zu klären, welche Vorgaben rund um die Rücknahme des Autos gelten. Ohne diese Regelung kann sich der Darlehensnehmer nur schwer an Vorgaben halten – er kennt sie schließlich nicht.
Vertrag vor Unterschrift genau durchlesen
Wir alle wissen es, doch wie häufig machen wir es tatsächlich? Oft unterschreiben Verbraucher Verträge, ohne genau zu prüfen, was überhaupt vor ihnen liegt oder auf dem Bildschirm zu lesen ist. Dabei wird immer wieder vor dem „Kleingedruckten“ gewarnt, doch auch Fehler in der vertraglichen Ausgestaltung werden so im Handumdrehen überlesen. Grundsätzlich und nicht nur bei Darlehensverträgen gilt:
- Vertrag durchlesen – Jeder Vertrag wird sorgsam und in Ruhe durchgelesen. Die Zeit kann nicht so drängen, als dass diese halbe Stunde nicht vorhanden wäre. Dabei werden der Hauptvertrag, aber auch sämtliche Anlagen ordentlich gelesen. Oft hilft es, sich auf den ersten Blick unverständliche oder seltsame Stellen direkt zu markieren.
- Worauf achten – Zuerst einmal sollten die regulären Bestandteile geprüft werden. Stimmen Namen, Adresse, weitere Daten? Stimmen die Kreditsumme und die üblichen Kreditdetails? Sind alle Absprachen oder Wünsche mit in den Vertrag aufgenommen worden?
- Besonderheiten – Was steht rund um die Schufa geschrieben? Der Kredit wird in den meisten Fällen natürlich der Schufa gemeldet. Doch auch rund um die Kreditkündigung ist es wichtig, genauer hinzuschauen. Unter welchem Aspekt kann wer den Kredit auflösen – und wann? Welches Recht räumt sich beispielsweise die Bank ein? Hat sie das Recht, den Kredit aufzulösen, wenn eine Rate nur wenige Tage später kommt? Oder gibt es das Kündigungsrecht nur, wenn ein oder zwei Raten für die Zeit X im Rückstand sind und sie bereits angemahnt wurden? Sollten Bürgschaften oder zweite Kreditnehmer mit im Spiel sein, so müssen die Regelungen, die diese Personen betreffen, besonders sorgfältig geprüft werden.
- Unklarheiten – Sollten sich Unklarheiten finden, werden diese offen angesprochen. Darlehensverträge greifen gern auf das „Juristendeutsch“ zurück, sodass Unklarheiten absolut keine Seltenheit sind.
Wer sich absolut unsicher ist, der sollte den Darlehensvertrag einem Rechtsanwalt vorlegen. Wobei eine solch große Unsicherheit im Regelfall gegen die Vertragsunterschrift spricht. Wer sich schon bei der Unterzeichnung unwohl fühlt, der wird sich vermutlich während der Kreditlaufzeit nicht sicherer fühlen.
Fazit – die Zeit zur Prüfung ist immer vorhanden
Häufig eilt es, wenn ein Darlehen aufgenommen wird. Allerdings ist der größte Fehler stets in der Eile zu finden, denn wer nicht genau aufpasst, der mag einen für ihn nachteiligen Vertrag unterschreiben. Oft kommt es tatsächlich nur auf wenige bestimmte Wörter an, die eine getroffene Absprache laut Vertrag anders wirken lassen. Wer bei einem Darlehensvertrag Inhalte nicht absolut versteht, der darf sich nie scheuen, noch einmal nachzufragen.
Die Bank hat den Kunden sorgsam aufzuklären, und diese Aufklärung betrifft auch die Vertragsinhalte. Alternativ hilft auch ein zweiter Blick auf die Vertragsgestaltung. Wer jedoch förmlich Bauchschmerzen hat, wenn er den Vertrag durchliest, der sollte sich besser einen anderen Darlehensgeber suchen. Ein ungutes Gefühl mag zwar erklärt werden, doch bleibt es immer im Hintergrund bestehen.
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