Sie haben einen neuen Job angenommen, dieser befindet sich jedoch nicht an Ihrem jetzigen Wohnort? Dann ist ein Umzug oft unabdingbar. Genau wie ein privater Umzug geht ein berufsbedingter Umzug meist mit hohen Kosten einher. Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen, können Sie die Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen und eine Umzugskostenpauschale erhalten. Erfahren Sie hier alles über berufsbedingte Umzüge, Finanzierungsmöglichkeiten und die Umzugskostenpauschale.
Was ist ein berufsbedingter Umzug?
Ein berufsbedingter Umzug findet statt, wenn Sie aufgrund eines neuen Jobs umziehen oder sich eine neue Bleibe suchen, die sich näher an Ihrer Arbeitsstelle befindet. Andere Ursachen wie der Partner oder die Familie zählen nicht als Grund für einen berufsbedingten Umzug. Hier handelt es sich um einen privaten Wechsel des Wohnorts. Ein Umzug ist dann berufsbedingt, wenn:
- Sie den Arbeitgeber wechseln,
- Sie für Ihren ersten Job umziehen,
- Sie versetzt werden oder
- sich die Fahrzeit zur Arbeit im Gegensatz zur alten Unterkunft durch die neue Wohnung um mehr als eine halbe Stunde verkürzt.
Finanzierung
Genau wie bei einem privaten Umzug fallen auch bei einem berufsbedingten Umzug Kosten für beispielsweise die Kaution, gegebenenfalls das Umzugsunternehmen oder für neue Möbel an. Auch wenn Sie für Ihren Arbeitgeber umziehen, muss dieser Ihnen rechtlich gesehen keine finanzielle Unterstützung bieten und beispielsweise für Mietzahlungen oder andere Kosten aufkommen. Er kann jedoch steuerfrei für die Kosten eines Hotelzimmers aufkommen oder Ihnen bei der Wohnungssuche helfen. Ob Ihnen Ihr künftiger Arbeitgeber finanziell aushilft, ist jedoch reine Verhandlungssache und kann vorsichtig vor Antritt des neuen Jobs angesprochen werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie rechtlich keinen Anspruch darauf haben.
Wer nicht das nötige Geld hat, um einen Umzug alleine zu stemmen, dem stellt sich die Frage: Soll man den Umzug finanzieren?
Hinter einem Umzugskredit steckt meist ein Ratenkredit. Den Kreditbetrag können Sie dabei je nach Höhe Ihrer Umzugskosten frei wählen und auch die Laufleistung individuell bestimmen. Die Monatsraten bleiben dabei immer gleich. Sie können den Kredit beispielsweise für die Kaution der Wohnung, die Umzugsfirma oder den Kauf neuer Möbel verwenden.
Umzugskosten steuerlich absetzen
Ziehen Sie beruflich um, können Sie einen Teil der Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und wenn es sich wirklich um einen beruflichen Umzug handelt. Bedingung für die steuerliche Absetzung ist zum Beispiel, dass Sie wegen Ihres ersten Jobs oder wegen eines Arbeitsplatzwechsels umziehen, in eine Dienstwohnung einziehen oder aus dem Ausland zurückkommen und wegen Ihres Jobs umziehen. Auch mit einem durch den Umzug um mehr als eine halbe Stunde verkürzten Arbeitsweg können Sie versuchen, die Kosten für den Umzug abzusetzen.
Für das steuerliche Absetzen der Kosten für einen berufsbedingten Umzug brauchen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers oder den Arbeitsvertrag sowie selbstredend die Belege Ihrer Ausgaben. Bewahren Sie deshalb Quittungen immer auf und legen Sie diese zur Seite. Abgerechnet werden können zum Beispiel die Kosten für das Umzugsunternehmen, die Fahrten zur Wohnungsbesichtigung sowie Maklergebühren. Die Kosten tragen Sie in Ihrer Steuererklärung unter „Weitere Werbungskosten“ ein.
Aber auch wenn Sie privat umziehen, können Sie den Umzug teilweise von der Steuer absetzen. Die Umzugskosten gelten dann als haushaltsnahe Dienstleistungen. Ziehen Sie aus gesundheitlichen Gründen um, können Sie die Kosten anteilig als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen.
Die Umzugskostenpauschale
Weitere Kosten, wie zum Beispiel für den Anschluss von Geräten, Schönheitsreparaturen, die Verpflegung von Umzugshelfern oder Ummeldegebühren können Sie bei einem berufsbedingten Umzug über die Umzugskostenpauschale abrechnen. Diese wird pauschal festgelegt, weshalb Sie keine Belege für die Kosten benötigen. Derzeit beträgt die Umzugspauschale 886 € für eine Person. Ziehen der Lebenspartner oder weitere Personen mit um, dann erhöht sich der Betrag pro Person um 590 €.
Wenn Kinder mit umziehen müssen, kann es für sie anfangs schwierig sein, Anschluss zu finden und in der neuen Schule zurechtzukommen. Deshalb müssen sie oft Unterrichtsstoff nachholen. War der Umzug berufsbedingt, beteiligt sich gegebenenfalls das Finanzamt an den Kosten für Nachhilfe.
Umzugskosten als Selbstständige und Freiberufliche absetzen
Ziehen Sie für Ihren Job um und sind selbstständig oder arbeiten freiberuflich, dann können Sie Ihre Umzugskosten ebenfalls absetzen. Ein Grund dafür ist zum Beispiel, dass die neue Wohnung besser angeschlossen ist und Sie so näher an Geschäftspartnern sind. Die Kosten setzen Sie dann aber nicht als Werbungskosten ab, sondern als Betriebsausgaben.
Fazit
Ziehen Sie berufsbedingt um, können Sie die Umzugskosten teilweise als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Wichtig ist, dass es sich tatsächlich um einen berufsbedingten Umzug handelt, der beispielsweise aufgrund eines neuen Jobs stattfinden muss. Rechtlich ist Ihr neuer Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Ihnen beim Umzug finanziell unter die Arme zu greifen. Sie können die potenzielle Unterstützung jedoch vor dem Umzug vorsichtig ansprechen.
Für das Absetzen der Kosten von der Steuer benötigen Sie als Nachweis Ihren Arbeitsvertrag und die Belege der Kosten, die absetzbar sind. Für einige Umzugskosten wie Schönheitsreparaturen oder die Ummeldung des Pkw können Sie eine Umzugspauschale erhalten und benötigen dafür keine Quittungen. Selbstständige setzen anfallende Kosten als Betriebsausgaben ab. Ziehen Sie privat um, können Sie einen Teil Ihrer Kosten aber auch als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Informieren Sie sich deshalb immer vor dem Umzug, ob und welche Kosten Sie von der Steuer absetzen können und bewahren Sie alle Nachweise sorgfältig auf.
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