Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung wirklich wichtig?

Die zahnärztliche Versorgung in unserem Land ist hervorragend, aber teuer. Ihre gesetzliche Krankenkasse deckt möglicherweise nicht alle Zahnbehandlungen ab.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer eine Zahnzusatzversicherung in Betracht ziehen sollte und worauf bei einem Abschluss zu achten ist.

Wer braucht eine Zahnzusatzversicherung?

Um ehrlich zu sein, braucht wahrscheinlich nicht jeder eine solche Versicherung – vor allem nicht, wenn man sich an eine vernünftige Mundhygiene hält (gute Ernährung, nicht rauchen, nicht zu viel trinken, Zähne putzen usw.). Für die meisten Menschen ist es viel wichtiger, eine gute Privathaftpflichtversicherung oder auch eine maßgeschneiderte Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die viel mehr Risiken für viel weniger Geld abdeckt.

Dann sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung in Betracht ziehen

  • Sie haben eine Vorerkrankung, eine lange Vorgeschichte mit parodontologischen Behandlungen oder bereits Kronen oder Prothesen eingesetzt bekommen sowie haben und planen, die Behandlung fortzusetzen.
  • Sie planen oder erwarten in den nächsten Jahren Implantate oder Zahnersatz. Diese Dinge summieren sich schnell zu Tausenden von Euro oder mehr, wenn sich bei mehreren Familienmitgliedern Probleme anhäufen.
  • Sie sind mit den üblichen Erstattungssätzen für hochwertige Materialien nicht zufrieden: Kompositfüllungen für Inlays, Onlays und Overlays, höherwertige Legierungen aus seltenen Metallen, zum Beispiel Gold oder Titan für Zahnersatz, Vollbrücken aus Kunststoff oder Keramik.
  • Ihr derzeitiger Lebensstil könnte in ein paar Jahren zu ernsthaften Zahnproblemen führen.

Die Stiftung Warentest empfiehlt, vor dem Abschluss einer Versicherung einen Zahnzusatzversicherung Vergleich durchzuführen, bei dem die Tarife vieler Anbieter auf dem Markt objektiv miteinander vergleichen werden.

Was decken die gesetzlichen Krankenkassen ab?

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden alle regelmäßigen Termine standardmäßig übernommen. Dazu gehören normale Dinge wie regelmäßige Kontrolluntersuchungen, Entfernung von Weisheitszähnen und einfache Standardfüllungen.

siehe passend aus dieser Rubrik:  Darauf ist beim Darlehensvertrag zu achten

Größere zahnärztliche Arbeiten wie Brücken, Prothesen und Kronen werden jedoch nur teilweise bis zu 60 % der Kosten übernommen. Mit der Zeit kann sich dieser Anteil auf 65 % (nach 5 Jahren) oder sogar 70 % (nach 10 Jahren) erhöhen, wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt gehen und alle Vorsorgemaßnahmen wahrnehmen. Dies wird in dem sogenannten Bonusheft protokolliert. Dies ist Teil der Bemühungen des deutschen Gesundheitswesens, Vorbeugung anstelle von Behandlung zu fördern, da dies auf lange Sicht für das System kostengünstiger ist.

Was deckt die private Krankenversicherung ab?

Es ist ungefähr dasselbe wie bei den gesetzlichen Krankenkassen. Für die Standardversorgung sind die privaten Anbieter ebenfalls zuständig – mit dem Vorteil, dass Sie schneller einen Termin bekommen und besseren Zugang zu einigen Spezialisten haben. Bei schwerwiegenderen Problemen übernehmen die privaten Krankenkassen mehr als die gesetzlichen, wobei die Erstattungen je nach Vertrag und Risikoprofil bis zu 85 % betragen können.

Wissenswertes und Tipps vor Abschluss einer Zahnversicherung

Behandlungskosten

Bevor eine zahnärztliche Behandlung durchgeführt wird, erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen detaillierten Kostenvoranschlag. Dieser wird als „Heil- und Kostenplan“ bezeichnet. Dieser Kostenvoranschlag wird dann an Ihre Krankenkasse (öffentlich oder privat) weitergeleitet, bevor er genehmigt wird. Erst dann wird der Zahnarzt tätig. Durchschnittliche Preise, je nach Material sind:

  • Wurzelkanalbehandlung: ab 600 Euro
  • Brücken: 600 bis 1600 Euro
  • Komposit-Füllungen: 200 Euro
  • Keramikkronen: 600 Euro
  • Implantate mit Keramikkronen: 2000 bis 4000 Euro

Diese Zahlen sind reine Richtwerte und können sich je nach Ort und Zahnarzt ändern.

Wartezeit und Einschränkungen können bei der Anmeldung gelten

Bei einigen Anbietern gibt es eine Wartezeit von einigen Monaten, bevor die Erstattungen erfolgen, um opportunistische Vertragsabschlüsse zu vermeiden. Darüber hinaus ist bei einigen Anbietern die Deckung im ersten Jahr oder darüber hinaus auf einen festen Betrag zwischen 500 Euro und 5000 Euro begrenzt.

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Sie sollten auch wissen, dass bereits erkannte Krankheiten oder Behandlungen, die von Ihrem Zahnarzt vor dem Vertragsabschluss empfohlen wurden, nicht von der Versicherung abgedeckt werden, es sei denn, der Anbieter gibt etwas anderes an.

Schließen Sie nicht die falschen Verträge ab

Achten Sie darauf, dass Sie keinen so genannten „Risikovertrag“ abschließen, der nur Schäden bei Unfällen abdeckt. Diese Verträge decken normale Behandlungen und Operationen nicht ab.

Regelmäßige Zahnarztbesuche als Vorbedingung

In einigen Fällen wird Ihre Versicherung eine größere Behandlung nur dann übernehmen, wenn Sie regelmäßig zur normalen Kontrolle zum Zahnarzt gehen. Der Gedanke dahinter ist, dass Sie den Umfang des Eingriffs begrenzen und die Kosten einer Behandlung senken, wenn Sie sich regelmäßig behandeln lassen.

 

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