Beim Online-Shopping gibt es oft die Chance, Schnäppchen zu finden und Geld zu sparen. Eine der originellsten Möglichkeiten, von Angeboten zu profitieren, sind Preisfehler ausfindig zu machen.
Was ist ein Preisfehler?
Bei einem Preisfehler wird ein Produkt oder eine Dienstleistung versehentlich zu einem viel niedrigeren Preis angeboten als beabsichtigt. Dies kann unterschiedliche Gründe haben – etwa ein Tippfehler bei der Eingabe des Preises oder ein technischer Fehler im Online-Shop. Der Preisfehler kann allerdings auch ein Marketingtrick des Verkäufers sein, um Kunden anzulocken und den Umsatz zu steigern.
Preisfehler sind nicht dasselbe ist wie ein Sonderangebot oder eine Rabattaktion. Denn Sonderangebote und Rabatte sind bewusst von Verkäufern festgelegte Preisnachlässe auf einen bestimmten Artikel oder eine Dienstleistung. Wenn Sie auf der Suche nach Schnäppchen sind, können Sie im Internet regelmäßig aktuelle Preisfehler finden.
Preisfehler können sowohl online als auch offline auftreten. Online-Preisfehler sind jedoch in der Regel häufiger, da die Preise automatisch von computergesteuerten Systemen berechnet und angezeigt werden. Bei offline-Preisfehlern handelt es sich oft um falsch ausgezeichnete Produkte im Geschäft.
Wie finde ich Preisfehler?
Eine beliebte Methode, um Preisfehler zu entdecken, ist die Mitgliedschaft in Online-Foren und/oder Social-Media-Gruppen, die sich auf „Schnäppchenjagd“ spezialisiert haben. Dort teilen Mitglieder oft ihre Funde und diskutieren über aktuelle Schnäppchen. Foren im Internet sind gute Anlaufstellen, um sich mit anderen Schnäppchenjägern auszutauschen.
Preisvergleichsseiten
Neben den herkömmlichen Vergleichsseiten bieten einige Plattformen spezielle Funktionen an, um Fehler aufzuspüren. Diese Seiten scannen regelmäßig die Preise verschiedener Produkte wie Schmuck, Taschen, Schuhe u.a.m. und melden auffällige Diskrepanzen oder außergewöhnlich niedrige Preise. Durch das regelmäßige Überprüfen dieser Plattformen lassen mögliche Fehler entdecken.
Newsletter und Preisalarme
In praktisch allen Online-Shops können sich Verbraucher für Newsletter oder Preisalarme anmelden. Mit diesen Benachrichtigungen erhält man regelmäßig Informationen über aktuelle Angebote und Schnäppchen. Es lohnt, sich für diese Services anzumelden und aufmerksam zu bleiben.
Preisfehler ausnutzen ist grundsätzlich erlaubt
Prinzipiell gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dieses besagt, dass sich zwei Parteien auf die Bedingungen eines Vertrages freiwillig einigen können. Wenn ein Händler versehentlich einen zu niedrigen Preis für ein Produkt angibt, bedeutet das nicht automatisch, dass er dazu verpflichtet ist, das Produkt zu diesem Preis zu verkaufen. Der Händler hat das Recht, den Vertrag aufgrund des Preisfehlers anzufechten und den regulären Preis zu verlangen.
Eine Anfechtung des Vertrages wegen eines solchen Irrtums ist jedoch nicht immer möglich oder sinnvoll. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Vertrag erfolgreich angefochten werden kann. Dazu gehört beispielsweise, dass der Preisfehler offensichtlich und für den durchschnittlichen Verbraucher erkennbar war.
Sobald ein Händler etwa einen Fernseher für 10 Euro anbietet, obwohl der reguläre Preis normalerweise bei 1.000 Euro liegt, ist es offensichtlich, dass es sich um einen Irrtum handelt.
Zu niedriger Preis – Kann man auf Auslieferung der Ware bestehen?
Das Prinzip „invitatio ad offerendum“ ist ein wichtiger Aspekt im Vertragsrecht und spielt auch bei der Frage, ob man bei einem Preisfehler auf die Auslieferung der Ware bestehen kann, eine entscheidende Rolle. Der Begriff „invitatio ad offerendum“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Einladung zur Angebotsabgabe“.
Er besagt, dass jemand durch die Darstellung von Waren oder Dienstleistungen keine rechtsverbindlichen Angebote abgibt, sondern lediglich eine Aufforderung an potenzielle Kunden richtet, Angebote abzugeben.
Es handelt sich dabei um eine Einladung, Verhandlungen aufzunehmen. Das Prinzip „invitatio ad offerendum“ gilt auch im Online-Handel. Wenn ein Händler etwa seine Produkte auf seiner Webseite präsentiert und einen falschen Preis angibt, handelt es sich um eine Einladung zur Angebotsabgabe und nicht um ein verbindliches Angebot. Der Kunde kann hier lediglich ein Angebot zum Kauf der Ware abgeben, das der Händler freiwillig annehmen oder ablehnen kann.
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