Legal Highs – Was ist dabei zu beachten?

Legale Drogen – ist das nicht ein Widerspruch in sich? Nein, denn es gibt durchaus Rauschmittel, die gemäß geltender Gesetze legal sind. Und auch Sie kennen sicherlich einige davon, zum Beispiel Alkohol und Zigaretten.

Doch es gibt noch viele mehr davon. Wir möchten hier ausführlich auf das Thema Legal Highs eingehen, die unterschiedlichen Legal Highs vorstellen und sie hinsichtlich ihrer Wirkung beschreiben. Auch auf die Gesetzeslage und die Auswirkungen von Anstrengungen zum Verbieten dieser Rauschmittel wollen wir eingehen.

Was sind Legal Highs?

Unter Legal Highs werden verschiedene Produkte verstanden, die einen Rausch vergleichbar mit Cannabis, LSD, Ecstasy oder Kokain erzeugen, aber legal zum Beispiel in Headshops oder im Internet erworben werden dürfen. Am populärsten sind derzeit Räuchermischungen und Badesalz. Dahinter steht die Erkenntnis, dass heute Atome wie Teile eines Baukastens nach Belieben zusammengesetzt und Wirkstoff-Moleküle für Räuchermischungen oder Badesalz in einer unendlichen Anzahl an Variationen definiert werden können.

Die Aufnahme in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kann erst nach eingehender Analyse erfolgen. Für den dazwischen liegenden Zeitraum sind Legal Highs wie Räuchermischungen oder Badesalz frei in Headshops zu erwerben.

Als Rauschmittel werden diese Legal Highs jedoch nur in seltenen Fällen – beispielsweise als Legal oder Herbal Ecstasies, die oft LSD-ähnlich wirkende, hawaiianische Holzrosensamen enthalten – angeboten. So sehr wie die US-Amerikaner das Wort „Toilette“ vermeiden und stattdessen lieber euphemistisch vom „Rest Room“ (Deutsch: Ruheraum) sprechen, wird bei den Legal Highs die Erwähnung bewusstseinsverändernder Eigenschaften, so sehr sie offensichtlich sind, vermieden.

Erhältlich sind sie im Internet und in Headshops als Räuchermischungen zur Aromatisierung der Raumluft, wobei den getrockneten, nur sehr leicht wirksamen Pflanzen synthetische Cannabinoide zugesetzt sind, um den Effekt von Cannabis zu erzielen, wenn die Mischungen geraucht werden.

Es ist kaum zu beziffern, wie viele dieser Cannabinoide inzwischen Eingang in das BtMG gefunden haben und daher nicht mehr legal sind. Die Zahl erhöht sich regelmäßig ebenso wie Zahl der neu zusammengesetzten und damit bis zur Aktualisierung der Gesetze wieder legal in Headshops erhältlichen Cannabinoide.

MDPV in Badesalz wirkt stimulierend bis zur Psychose

Ebenfalls synthetisch sind die Inhaltsbestandteile in „Badesalz“ genannten, pulverförmigen Legal Highs, die wie Kokain geschnupft werden. In der Vergangenheit war hier der amphetaminähnliche, rund viermal stärker als das Amphetamin-Derivat Ritalin wirkende Stoff Methylendioxypyrovaleron (MDPV) zugesetzt. Nachdem es durch Badesalz jedoch zu Psychosen kam, in deren Folge Gewalttaten begannen wurden, ist MDPV in Deutschland seit einigen Jahren verboten.

Poppers – Arzneimittelgesetz verhindert Verkauf in Headshops

Eine weitere Gruppe von Legal Highs stellen die sogenannten Poppers dar. Dabei handelt es sich um flüssige Substanzen, deren Dämpfe inhaliert werden. Die Besonderheit der auch als Reiniger oder Lufterfrischer angebotenen Poppers besteht in der sehr schnell (nach wenigen Sekunden) einsetzenden Wirkung, die aber bereits nach einigen Minuten wieder abklingt.

Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist der Poppers-Hauptwirkstoff Amylnitrit nicht enthalten, da er keine psychogene Wirkung hat. Der Rausch entsteht vielmehr durch eine rasch einsetzende, gefäßerweiternde Wirkung. Aufgrund dieser Eigenschaft wird Amylnitrit auch als Medikament genutzt. Der Besitz ist damit frei.

Allerdings wird Amylnitrit vom Arzneimittelgesetz erfasst. Das heißt, Poppers, die keine arzneimittelrechtliche Zulassung haben, welche für in Headshops erhältliche Produkte auch nicht vergeben werden wird, dürfen nicht gehandelt oder erworben werden.

Wie gestaltet sich die rechtliche Situation?

Die rechtliche Situation zu Legal-Highs in Deutschland ist immer noch unübersichtlich. Solange Substanzen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, liegt beim Verkauf, Kauf oder Konsum zumindest kein Drogendelikt vor. In regelmäßigen Abständen jedoch werden beispielsweise am Markt verfügbare Cannabinoide, die etwa in Räuchermischungen verwendet werden, in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen.

Da das Bewertungsverfahren derzeit etwa zwei Jahre dauert, hinkt die Gesetzeswirklichkeit der Realität hinterher. Nahezu wöchentlich wird ein neuer Stoff entwickelt, der dann Legal-Highs solange zugesetzt wird, bis er Eingang in das Betäubungsmittelgesetz findet. Für den Konsumenten ist es unmöglich zu entscheiden, ob das in seinen Räuchermischungen enthaltene Cannabinoid noch legal oder schon verboten ist. Ähnlich sieht die Lage in der Schweiz sowie dem Vereinigten Königreich aus.

Räuchermischungen und Badesalz – Substanzen Arzneimittelgesetz unterstellen

Seit Jahren arbeitet der deutsche Gesetzgeber an verschiedenen Strategien, um effektiver gegen Legal Highs vorzugehen. Teilweise haben diese in der Praxis bereits zu Urteilen geführt. Es geht vor allem darum, Legal Highs, deren Inhaltsstoffe noch nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst sind, dem Arzneimittelgesetz (AMG) zuzuordnen.

Konkret kann danach der Handel z. B. mit Räuchermischungen oder Badesalz unter das in § 5 Abs. 1 AMG geregelte Verbot des Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel sowie Anwendens an anderen Personen fallen. Der Besitz und Eigenkonsum bleibt dabei jedoch straffrei. Eine weitere Strategie besteht darin, ganze Stoffgruppen, die in Räuchermischungen oder Badesalz verwendet werden können, dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen. Damit wäre der Geltungsbereich auch auf Substanzen ausgedehnt, die noch gar nicht entwickelt sind.

Unser Tipp: Immer wieder gibt es aufgrund der unklaren Gesetzeslage rechtliche Probleme für Nutzer von Legal Highs. Wenn Sie davon betroffen sind, ist es ratsam, einen erfahrenen und kompetenten BTM Anwalt mit der Vertretung der eigenen Interessen zu beauftragen.

Fazit

Legal Highs sind – obwohl seit Jahren auch in Deutschland legal verfügbar – umstritten und bewegen sich teilweise in einer rechtlichen Grauzone. Eine klare Gesetzeslage konnte bis heute noch nicht geschaffen werden, trotz intensiver Bemühungen seitens der Regierung. Nutzer tun trotzdem gut daran, vorsichtig und verantwortungsvoll mit dem Konsum der betreffenden Substanzen umzugehen.

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