Der Vermittlungsgutschein – Chance bei drohender Arbeitslosigkeit

Läuft ein bestehender Arbeitsvertrag aus, oder man hat eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, kann einen das ganz schön aus der Bahn werfen. Um einem drohenden Verlust des Jobs entgegenzuwirken, kann man Hilfe in Anspruch nehmen.

Der Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument, welches nicht nur eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden, sondern auch eine drohende abwenden kann. Wir erklären, wer den Vermittlungsgutschein bekommt und wie man ihn einsetzen kann.

Als wichtiger Pfeiler des menschlichen Daseins kann es einen hart treffen, wenn man gekündigt wird. Wer bislang mit beiden Beinen im Berufsleben stand und bald arbeitslos sein wird, muss dieses Schicksal nicht einfach so hinnehmen. Arbeitslosigkeit und negative Auswirkungen auf Körper und Psyche sind meistens zeitgleich anzutreffen. Umso wichtiger ist es, auf seinen Körper achten und rechtzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können.

Dabei hilft der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Durch das zielgerichtete Eingreifen kann man eine jahrelange Arbeitslosigkeit und somit auch Depressionen und andere oft damit einhergehende Krankheiten umgehen.

Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Als Förderinstrument der Agentur für Arbeit und des Jobcenters hilft der Vermittlungsgutschein dabei, die Chancen auf einen Job aktiv zu verbessern. Der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt dank Vermittlungsgutschein ist sowohl über ein Bewerbungs-Coaching als auch über Weiterbildungen möglich. Mit dem Besuch einer Weiterbildung gelingt es, sich wertvolle Kenntnisse anzueignen und seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Ein professionelles Einzelcoaching hilft dabei, neue Impulse für die Karriere zu setzen. Die dritte Variante besteht darin, den Gutschein für einen privaten Arbeitsvermittler einzusetzen. Eine vierte Option ist die Teilnahme an Maßnahmen eines Arbeitgebers wie etwa Probearbeiten.

Wer kann den AVGS bekommen?

Weil der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein eine große Bandbreite an Möglichkeiten bietet, hat man vielfältige Chancen. Allerdings ist dieses Förderinstrument einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Zur Zielgruppe gehören arbeitslos Gemeldete (Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II), Arbeitssuchende und Nichtleistungsbezieher sowie Selbständige und Gründer. Beantragt werden kann der AVGS beim zuständigen Ansprechpartner der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch auf Erhalt eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins.

Beantragt werden kann der Vermittlungsgutschein in der Regel, wenn

  • die Arbeitslosigkeit weniger als 6 Wochen besteht
  • sich der Antragsteller noch in einem Arbeitsverhältnis befindet, aber bereits gekündigt wurde
  • eine Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld II besteht
  • ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht
  • der Antragsteller während der letzten 3 Monate vor Beantragung des AVGS mindestens 6 Wochen arbeitslos war
  • bislang noch keine Vermittlung des Antragsteller stattgefunden hat
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Ähnliche Voraussetzungen gibt es beim Bildungsgutschein. Deswegen wird der Bildungsgutschein als Alternative zu anderen Fördermaßnahmen angesehen. Er zielt darauf ab, eine Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder aber einen fehlenden Berufsabschluss nachholen zu können. Auch diese Fördermaßnahme kann bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter beantragt werden.

Wie und wo kann ein Antrag auf den AVGS gestellt werden?

Um einen AVGS für eine Weiterbildung oder ein Coaching zu erhalten, sind 3 Schritte erforderlich. Wir zeigen von der Antragstellung bis zur Einlösung, worauf geachtet werden sollte.

  1. Überprüfung der Förderbedingungen
  • Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich bei der regionalen Agentur für Arbeit beraten.
  • Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen wird ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt. Dieser belegt, dass Sie alle für die Förderung notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Somit können die Kosten für ein professionelles Jobcoaching, eine private Arbeitsvermittlung oder eine betriebliche Trainingsmaßnahme übernommen werden.
  1. Förderoptionen mit Vermittlungsgutschein auswählen

Der AVGS kann für 4 Förderoptionen eingesetzt werden. Dazu gehören ein professionelles Bewerbungscoaching mit Zertifikat, eine Weiterbildung, die Jobvermittlung durch einen privaten Arbeitsvermittler und die Teilnahme an einer betrieblichen Trainingsmaßnahme (Probearbeit). Bewerbungscoaching und Weiterbildung können direkt bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden.

  1. Vermittlungsgutschein abrechnen
  • Der Träger der Maßnahme übernimmt die Abrechnung der Förderoption mit der Agentur für Arbeit. Dies setzt voraus, dass Coaching oder Weiterbildung erfolgreich verlaufen sind.
  • Beim professionellen Jobcoaching und der Teilnahme an einer Weiterbildung gibt man den AVGS beim Bildungsträger ab.
  • Der private Arbeitsvermittler erhält den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nachdem Sie mindestens 6 Wochen in Ihrem neuen Arbeitsverhältnis tätig sind.
  • Für betriebliche Trainingsmaßnahmen trägt das Unternehmen keine Personalkosten solange die Maßnahme des AVGS dauert. Anschließend muss bei der Agentur für Arbeit ein Formular eingereicht werden.

Wie kann ich meine Chancen auf eine Bewilligung des Vermittlungsgutscheins erhöhen?

Möchte man seine Chancen auf die Bewilligung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins erhöhen, empfiehlt es sich, im Vorfeld einen passenden Kursus zu suchen. Dieser muss von einem zertifizierten Maßnahmenträger angeboten werden. Im Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters hat man dann eine bessere Verhandlungsposition. Am besten eine schriftliche Betätigung des Maßnahmenträgers für den ausgewählten Kurs mitbringen. So kann gemeinsam mit dem Sachbearbeiter geschaut werden, ob einen die Maßnahme beruflich weiterbringt oder ob andere Alternativen infrage kommen.

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So kann der Vermittlungsgutschein eingesetzt werden

Wird der Antrag auf einen AVGS bewilligt, gibt es drei Möglichkeiten, den Gutschein einzusetzen:

  1. AVGS MAT (Maßnahmen bei einem Träger):
  • einsetzbar für gezielte Umschulungen und berufliche Weiterbildungen mit einer Dauer von maximal 8 Wochen
  • kann auch für Deutschunterricht oder ein Praktikum eingesetzt werden
  1. AVGS MAG (Maßnahmen bei einem Arbeitgeber):
  • gefördert werden Probearbeiten, Probearbeitstage und Praktika
  1. AVGS MPAV (Maßnahmen bei einem Träger privater Arbeitsvermittler):
  • einsetzbar für Angebote privater Arbeits- und Personalvermittler
  • kann auch für die Hilfe durch eine Outplacement-Beratung oder das Bewerbercoaching genutzt werden

Dank vielfältigen Angebots kann jeder die Unterstützung erhalten, die er für seinen neuen Job braucht. Bei einem AVGS-Coaching etwa lässt sich gemeinsam mit dem Coach eine individuelle Bewerbungsstrategie finden. Auch die Optimierung der Bewerbungsunterlagen ist Bestandteil eines solchen Coachings. Darüber hinaus wird man auf zukünftige Vorstellungsgespräche vorbereitet. Eine AVGS-Weiterbildung ist in unterschiedlichen Themenbereichen möglich. So lassen sich mit Kenntnissen in Buchhaltung, Management oder EDV-Anwendung neue Jobchancen erschließen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass der Anbieter eine AZAV-Zertifizierung hat. Nur dann können die Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Bedingte Gültigkeit beachten

Es ist üblich, dass der Vermittlungsgutschein an eine Einlösefrist gekoppelt ist. Diese liegt in der Regel bei 3 Monaten ab Ausstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums muss der AVGS eingesetzt werden – ansonsten verfällt er. In diesem Fall besteht jedoch die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen, sofern alle notwendigen Voraussetzungen nach wie vor erfüllt werden.

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