Baugenehmigung für ein Gartenhaus – Alle Infos im Überblick

Es gibt eine Menge Wissenswertes über Gartenhäuser. Die Frage, ob Sie für ein neues Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigen, gehört sicherlich dazu.

Leider gilt Deutschland nicht umsonst als ein Land, in dem es für jede mögliche Lebenssituation ein Gesetz oder zumindest eine Verordnung gibt. Tatsächlich ist gerade im Baurecht wirklich alles in irgendeiner Form geregelt. Für ein hohes Maß an Unübersichtlichkeit sorgt dabei allein schon die Zuständigkeit. Denn Baurecht ist erst einmal Ländersache.

Allerdings sind die Städte und Kreise durch die Satzungshoheit berechtigt, selbst eigene rechtsverbindliche Satzungen wie den Bebauungsplan und die Bausatzung zu verabschieden. Das ist der Grund dafür, dass sich Fragen nach Faktoren des Baurechts nicht einheitlich beantworten lassen. Das gilt nicht nur für ganz Deutschland, sondern auch für die einzelnen Bundesländer. Denn die jeweiligen Baugesetzbücher bilden hier nur den Rahmen, in dem sich Bausatzungen bewegen dürfen.

Übrigens

Es ist eine der beliebtesten Regelungen in den vielen Bebauungsplänen und Bausatzungen, dass sich bauliche Veränderungen an einem Haus oder in einem Garten in die Umgebung einfügen müssen. Das bedeutet, dass Ihr Gartenhaus – soweit es denn genehmigungspflichtig ist – von der Bauart her den Gartenhäusern in der Nachbarschaft gleichen muss. Sind in Ihrer Siedlung alle Gartenhäuser mit einem Flachdach versehen, werden auch Sie nur eine Genehmigung für ein Haus mit Flachdach bekommen. Gleiches gilt, wenn alle Gartenhäuser um Ihren Garten herum mit einem Giebeldach gebaut sind.

Benötige ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?

Wie erwähnt ist die Rechtslage hier von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Wir haben hier einmal ein paar Punkte zusammengetragen, die maßgeblichen Einfluss darauf haben können, ob Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigen oder Ihr Gartenhaus genehmigungsfrei ist.

Die Größe des Gartenhauses

In vielen Städten spielt das Raumvolumen, das mit dem Gartenhaus umbaut wird, eine wichtige Rolle. Das bedeutet, dass hier sowohl die Quadratmeterzahl als auch die Raumhöhe relevant ist. Denn das Raumvolumen bemisst sich nach Länge x Breite x Höhe eines Raumes. Wie stark die Regelungen hier von Stadt zu Stadt voneinander abweichen können, zeigen einmal zwei Beispiele:

  • Konstanz: Hier ist eine Baugenehmigung erst ab einer Raumgröße von mehr als 40 Kubikmeter notwendig
  • Schwerin: Hier müssen Sie bereits ab einer Größe von 30 Kubikmetern eine Baugenehmigung einholen

Schon gewusst?

Wie wichtig es ist, sich eingehend mit der jeweiligen Bausatzung zu befassen, zeigt ein anderer interessanter Faktor. Denn in den beiden oben genannten Städten gibt es eine Sonderregelung für Schrebergärten und Kleingartenanlagen. In diesen ist bereits für Gartenhäuser ab einem Raumvolumen von 20 Kubikmetern eine Genehmigung erforderlich.

Unabhängig von der tatsächlichen Größe Ihres Gartenhauses wird dieses allerdings meist direkt genehmigungspflichtig, wenn Sie beispielsweise mit Rigips-Platten eine Wand einziehen und hier einen eigenen Schlafbereich einrichten.

Der Standort

Doch neben der Größe spielt auch der Standort des Gartenhauses eine wichtige Rolle. Neben dem Punkt, ob es sich um ein Haus in Ihrem häuslichen Garten oder in einem Schrebergarten handelt, gibt es hier noch weitere wichtige Faktoren. Befindet sich Ihr Garten im Innen- oder im Außenbereich Ihrer Stadt? Der Innenbereich ist der Teil der Stadt, der sich innerhalb der durch die Ortseingangsschilder gekennzeichneten Stadtgrenzen befindet. Der Außenbereich sind die umliegenden Bauernschaften, die noch zum Einzugsgebiet der jeweiligen Stadt gehören. Im Außenbereich sind die Regelungen bzgl. notwendiger Genehmigungen oftmals strenger.

siehe passend aus dieser Rubrik:  Zeit für Veränderung: der berufsbedingte Umzug

Tipp

Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Abstand zum Nachbargrundstück. Ein Abstand von drei Metern darf hier in der Regel nicht unterschritten werden. Allerdings gibt es dabei natürlich auch Ausnahmen. Eine ist beispielsweise dann gegeben, wenn Ihr Nachbar bereits etwas an der Grundstücksgrenze gebaut hat. Grundsätzlich sollten Sie sich aber vor dem Bau eines Gartenhauses, das weniger als drei Meter vom Grundstück Ihres Nachbarn entfernt ist, eine Einverständniserklärung von ihm geben lassen.

Die Verwendung

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Verwendung. Wenn hier Wohnraum oder Räumlichkeiten für einen dauerhaften Aufenthalt geschaffen werden, ist dies immer genehmigungspflichtig. Nur wenn es sich um ein reines Gartenhaus für Geräte und Materialien handelt, kann überhaupt eine Genehmigungsfreiheit gegeben sein. Eine Toilette im Gartenhaus, ein Anschluss an das Wassernetz oder an das öffentliche Stromnetz reichen hier oftmals schon aus.

Das Fundament

In den meisten Bundesländern ist es so, dass der Bau eines Gartenhauses erst dann genehmigungspflichtig wird, wenn das Haus auch ein Fundament hat. Vorher ist das Haus nicht fest mit dem Boden verbunden, sodass es in vielen Fällen genehmigungsfrei gebaut werden darf. Allerdings ist ein größeres Gartenhaus ohne ein echtes Fundament gar nicht möglich, da der Boden in den meisten Gärten gar nicht in der Lage wäre, das Gartenhaus zu tragen, ohne in Bewegung zu geraten, was zu schweren Schäden an der Bausubstanz des Gartenhauses führen könnte.

Übrigens

Gartenhäuser, die nicht aus Holz gebaut sind, sondern massiv Stein auf Stein gemauert werden, sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Baugenehmigung ist abhängig vom Bundesland

Wir haben hier die wichtigsten Regelungen der einzelnen Bundesländer einmal kurz für Sie zusammengefasst. Folgende Bauvorhaben sind dabei genehmigungsfrei:

  • In Baden-Württemberg Gartenhäuser in Baugebieten bis zu einem umbauten Raum von 40 Kubikmetern – im Außenbereich bis 20 Kubikmetern.
  • Bayern – Baugebiete bis 75 Kubikmeter – im Außenbereich geht der Bau nur mit Genehmigung
  • Berlin – Baugebiete bis 10 Quadratmeter Grundfläche – Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Brandenburg – Baugebiete bis 75 Kubikmeter – Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Bremen – Baugebiete bis 30 Kubikmeter – Außenbereich bis 6 Kubikmeter
  • Hamburg – Baugebiete bis 30 Kubikmeter – Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Hessen – Baugebiete bis 30 Kubikmeter – Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Mecklenburg-Vorpommern – Baugebiete bis 110 Kubikmeter – Außenbereich nur mit Genehmigung
  • Niedersachsen – Baugebiete bis 40 Kubikmeter – Außenbereiche bis 20 Kubikmeter
  • Nordrhein-Westfalen – Baugebiete bis 30 Kubikmeter – Außenbereich nur Zulassung für Land- und Forstwirtschaft
  • Rheinland-Pfalz – Baugebiete bis 50 Kubikmeter – Außenbereiche bis 10 Kubikmeter
  • Saarland – Baugebiete bis 10 Quadratmeter Grundfläche – Außenbereich nur mit Baugenehmigung
  • Sachsen – Baugebiete bis 10 Quadratmeter Grundfläche – Außenbereich nur mit Baugenehmigung
  • Sachsen-Anhalt – Baugebiete bis 10 Quadratmeter Grundfläche – Außenbereiche nur mit Baugenehmigung
  • Schleswig-Holstein – Baugebiete bis 30 Kubikmeter – Außenbereich bis 10 Kubikmeter
  • Thüringen – Baugebiete bis 10 Quadratmeter – Außenbereiche nur mit Baugenehmigung
siehe passend aus dieser Rubrik:  Wie erfolgt die Auszahlung bei einer Baufinanzierung?

Darf ich in meinem Gartenhaus wohnen?

Sobald ein Haus zum Wohnhaus wird, wird es direkt genehmigungspflichtig. Gleiches gilt auch für ein Gartenhaus. Es ist allerdings leichter, eine Genehmigung für eine Umwidmung eines Gartenhauses in einen Wohnbereich zu erwirken, als von Anfang an eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus zu erhalten, dass auch für Wohnzwecke genutzt werden soll. Toilette, Küche, Dusche oder andere klassische Nutzräume in einem Gartenhaus sorgen ebenfalls direkt für eine Genehmigungspflicht.

Tatsächlich ist auch hier die Regelungswut deutscher Behörden recht groß. Wenn Sie ein Gartenhaus zum Wohnen bauen möchten, kann ein Tiny House eine gute Alternative sein. Auf jeden Fall sollten Sie hier von der Planung bis zur Umsetzung jeden Schritt mit Ihrem vor Ort zuständigen Bauamt abstimmen, damit Sie am Ende nicht Gefahrlaufen den Rückbau bzw. Abriss vornehmen zu müssen.

Übrigens

Wenn Sie Ihr Gartenhaus als Arbeitsplatz nutzen, ist es zwar auf jeden Fall genehmigungspflichtig – allerdings können Sie es in diesem Fall auch komplett von der Steuer absetzen. Hier finden Sie noch einige weitere spannende Steuertipps.

Fazit

Ob Sie eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus benötigen, ist von Bundesland zu Bundesland und dann oft auch noch von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Außerdem sollte Ihnen klar sein, dass Sie auch bei einem Gartenhaus, das Sie genehmigungsfrei bauen dürfen, in den meisten Städten zumindest noch eine Anzeigepflicht haben. Aus genau diesem Grund sollten Sie grundsätzlich Ihre Pläne von vornherein mit dem zuständigen Bauamt besprechen und sich von dort Informationen und Tipps zu den örtlichen Gegebenheiten holen.

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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