Schlafen unter freiem Himmel mitten in der Natur – für einige Menschen gilt dies als Erholung schlechthin. Während einige dafür einen Campingplatz besuchen, steht auch Wildcamping ganz hoch im Kurs.
Was Wildcamping überhaupt ist und wie die Regelungen hierzu in Deutschland aussehen, erklärt dieser Artikel. Um das Wichtigste vorweg zu nehmen: So einfach ist das mit dem wilden Campen auch in Deutschland nicht.
Was ist Wildcamping?
Als Camping bezeichnet man das Übernachten in Zelten, Wohnmobilen oder Wohnwagen auf einem Campingplatz. Bei Wildcamping verzichtet man auf den Campingplatz oder Stellplatz und übernachtet dort, wo man möchte. Nutzt man hierfür ein Zelt, spricht man auch von wildem Zelten. Wildcamping ist somit eine Art des Tourismus, bei der Urlauber mitten in der Natur übernachten möchten und nicht in einem Ferienhaus, einem Hotel oder einer anderen Unterkunft.
Ist Wildcamping in Deutschland erlaubt?
Nicht nur in Europa sind die Regelungen, was Wildcamping betrifft, sehr unterschiedlich. Auch innerhalb Deutschlands gibt es große Unterschiede – und zwar von Bundesland zu Bundesland.
So erlauben die Landesnaturschutzgesetze der Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg nicht motorisierten Reisenden das Wildcamping. Dazu gehören Wanderer, Radwanderer, Reiter und Kanuwanderer. Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist, hat hier keine Chance.
Allerdings muss hierbei trotzdem beachtet werden, keine besonderen Schutzvorschriften zu verletzen. Zum Beispiel verhält es sich in Mecklenburg-Vorpommern so, dass Nationale Naturmonumente, Nationalparks und Naturschutzgebiete generell nicht für Wildcamping freigegeben sind. In Küstendünen und auf Strandwällen ist es ebenfalls verboten. In Schleswig-Holstein ist das Wildcamping zusätzlich am Meeresstrand untersagt.
In den Bundesländern Berlin, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Niedersachen und Sachsen ist Wildcamping generell nicht erlaubt. Hier drohen hohe Geldstrafen. Je nach Bundesland müssen Wildcamper, die erwischt werden, mit einer Strafe von 100 bis 5.000 Euro rechnen.
In Bayern ist Wildcamping fast überall verboten. Dafür gibt es allerdings behördlich genehmigte Zelt- oder Campingplätze, welche man nutzen kann. Jedoch gilt hier, sich zuvor eine schriftliche Genehmigung bei der zuständigen Gemeinde einzuholen. Ansonsten ist auch in diesem Bundesland mit hohen Strafen zu rechnen.
Wer im Wald um die Ecke Wildcamping betreiben möchte, wird vermutlich nur mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit erwischt. Außerdem folgt als Konsequenz meist zunächst ein Platzverweis und nicht sofort die Verhängung eines Bußgeldes. Doch auch wenn es häufig toleriert wird, sollten sich Wildcamper stets dessen bewusst sein, dass Wildcamping in Deutschland nicht an jedem Ort erlaubt ist.
Was ist beim Wildcamping zu beachten?
Auch wenn Wildcamping in dem jeweiligen Bundesland, das man sich für das Outdoor-Abenteuer ausgesucht hat, erlaubt ist, muss man beachten, dass dies nicht ausnahmslos für jeden Ort gilt. So sind, wie bereits erwähnt, Nationalparks vom Zeltrecht bzw. Campingrecht ausgeschlossen.
Darüber hinaus gibt es bei einem Privatgrund zu beachten, dass man eine Zustimmung des Eigentümers benötigt. Auf der sicheren Seite ist man dann, wenn man selbst Eigentümer der Fläche ist, auf der man übernachten möchte. Denn wer unbefugt auf dem Grund und Boden eines anderen kampiert, kann sogar wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden. Zudem hat die Vergangenheit gezeigt, dass Anwohner meist nur sehr wenig Verständnis für Wildcamper aufbringen können.
Bei Wildcamping muss man sich als Camper selbst um die Entsorgung seines Mülls kümmern. Hier gibt es logischerweise keine Mülleimer wie auf einem Campingplatz. Somit sollte man versuchen, möglichst wenig Abfall zu produzieren, um mit der Entsorgung keine Schwierigkeiten zu haben. Biomüll darf übrigens im Boden vergraben werden, sofern das Loch mindestens 50 cm tief ist. Ansonsten würden Tiere die Abfälle wittern und davon angelockt werden.
Da es beim Wildcampen ebenfalls keine sanitären Anlagen gibt, muss man sich auch selbst um Wasser kümmern. Körperhygiene wie Waschen geht ebenfalls nur in Gewässern – somit dürfen Wildcamper sich nicht von der Kälte abschrecken lassen. Wer noch nie Wildcamping gemacht hat, sollte die ersten Ausflüge daher im Sommer planen.
Beim Wildcamping und auch sonst ist es in Deutschland nicht erlaubt, offenes Feuer zu machen. Hier kann es ebenfalls zu Geldstrafen kommen. Kommt es versehentlich zum Waldbrand, ist sogar mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Daher sollten sich Wildcamper mit entsprechender Campingausrüstung ausstatten, um sich trotzdem eine gute Mahlzeit zubereiten zu können.
Alternativen zum Campingplatz – der Trekkingplatz
Wildcamping mit Zelt in Deutschland ist möglich – auf sogenannten Trekkingplätzen. Diese sind auch unter dem Begriff Biwak-Plätze bekannt und bieten Platz für mehrere Zelte, liegen mitten in der Natur und meist entstehen Nutzern dabei nicht einmal Kosten.
Besonders praktisch bei Trekkingplätzen ist, dass sie eine gewisse Ausstattung aufweisen. So sind meist Plumpsklos verfügbar sowie speziell eingerichtete Feuerstellen. Allerdings sind auch bei Trekkingplätzen in der Regel keine Mülleimer vorhanden, sodass sich Wildcamper auch hier selbst um ihren Abfall kümmern müssen.
Fazit
Wildcamping in Deutschland ist eine schwierige Angelegenheit, da es kein Jedermannsrecht so wie in Schweden gibt. Wer trotzdem Wildcampen möchte, sollte sich über die Regelungen im jeweiligen Bundesland informieren. Als praktische Alternative dienen Trekkingplätze, da man hier rechtlich auf der sicheren Seite ist.
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